Absatz einsDie Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne des WaffG liegt vor, wenn Sie in einem Sportschützenverein ordentliches Mitglied sind und das zur Außenvertretung des Vereines berufene Organ bestätigt, dass Sie regelmäßig den Schießsport ausüben oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnehmen.
Regelmäßig den Schießsport ausüben bedeutet seit mind. 12 Monaten durchschnittlich mind. 1x im Monat.
Regelmäßig an Schießwettbewerben teilnehmen bedeutet innerhalb der letzten 12 Monate zumindest 3x.
Ein Sportschützenstatus mit einer Schusswaffe der Kategorie A ist aufrecht, wenn ein österreichischer Sportschützenverband, der in einem internationalen Sportschützenverband vertreten ist, bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
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