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Waffenrechtliche Dokumente

Welche waffenrechtlichen Dokumente gibt es in ÖSTERREICH?

  • Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Waffenpass (WP)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (EU-FWP)
  • Jagdkarte (JK)
  • Waffenführerschein (WaffFS)*

*Der Waffenführerschein ist kein waffenrechtliches Dokument, da er keine Berechtigungen verleiht, genießt aber einen ähnlichen Status. Konkrete zu unterrichtende Inhalte sind, abgesehen von einer Praxisschulung, nicht vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen waffenrechtlichen Dokumenten in ÖSTERREICH?

Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zu Erwerb, Besitz und Einfuhr (Import) genehmigungspflichtiger Schusswaffen sowie zu Erwerb und Besitz (aber nicht zur Einfuhr) von Munition für Faustfeuerwaffen. Die anfängliche Begrenzung von max. 2 genehmigungspflichtigen Schusswaffen ist nach 5 Jahren erstmals auf bis zu 5 erweiterbar und kann später erneut erweitert werden.


Der Waffenpass (WP) umfasst den Berechtigungsumfang der WBK + das öffentliche Führen Schusswaffen. Für den Erwerb ist ein konkreter Bedarf anzuführen. Die erlaubte Stückzahl ist in der Regel nicht erweiterbar. Das Dokument bleibt zeitlich unbegrenzt in Ihrem Besitz, wandelt sich jedoch zu einer WBK, sobald der Bedarf des Führens wegfällt.


Der Europäische Feuerwaffenpass (EU-FWP) ist ein Reisepass für die darin eingetragenen Schusswaffen innerhalb von EU und Schengen-Staaten. Er berechtigt zur Mitnahme eingetragener Waffen über die Staatsgrenze, jedoch nicht auch zu deren Besitz.


Eine gültige Jagdkarte (JK) berechtigt zur Ausübung der Jagd in dem Bundesland, für das sie ausgestellt wurde. Darüber hinaus berechtigt sie

  • zum Führen von Kat. C-Jagdwaffen auf der Jagd (keine WBK erforderlich) und
  • zum Führen von Kat. B-Schusswaffen auf der Jagd (WBK reicht; kein WP erforderlich)

Beim Waffenführerschein (WaffFS) handelt es sich um eine mögliche Variante des Nachweises über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen, wie Sie ihn für die Beantragung von WBK oder WP benötigen. Er wird von Sportschützenvereinen oder befugten Gewerbetreibenden ausgestellt, nachdem Sie eine Schulung absolviert haben. Der Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen ist ein Schulungsnachweis, verleiht keine Berechtigungen und unterliegt keiner gesetzlichen Formvorschrift.

Welche waffenrechtlichen Dokumente gibt es in DEUTSCHLAND?

  • gelbe Waffenbesitzkarte
  • grüne Waffenbesitzkarte
  • rote Waffenbesitzkarte
  • Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine & jagdliche Vereinigungen
  • kleiner Waffenschein
  • großer Waffenschein
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Jagdschein
  • Munitionserwerbsschein
  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
  • Sachkundenachweis*

*Der Sachkundenachweis ist kein waffenrechtliches Dokument, da er keine Berechtigungen verleiht. Er ist vergleichbar mit dem Waffenführerschein in Österreich und dient als Schulungsnachweis, mit dem Unterschied, dass in Deutschland klar geregelt ist, was unterrichtet werden muss. In Deutschland gibt es eigene unterschiedliche Waffensachkunde-Lehrgänge jeweils für Sportschützen, Jäger, Standaufsichten, Schießtrainer, Gewerbetreibende, Sicherheitspersonal uvm.

Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen waffenrechtlichen Dokumenten in DEUTSCHLAND?

Die gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen berechtigt unbefristet und ohne Voreintrag den Erwerb von Schusswaffen, die in Österreich weitgehend der Kategorie C angehören und in Österreich ohne WBK erhältlich sind:

  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
  • Einzellader-Langwaffen (Büchse & Flinte)
  • Repetier-Langwaffen (nur Büchse)

Außerdem berechtigt sie zum Erwerb der Munition, die gemeinsam mit den in die WBK eingetragenen Waffen verwendbar ist.


Die grüne Waffenbesitzkarte für Jäger und Sportschützen ist das deutsche Pendant zur österreichischen WBK. Sie berechtigt zum Besitz (aber nicht zum Erwerb) von Schusswaffen, die in Österreich in die Kategorie B fallen und damit hierzulande ebenfalls eine WBK voraussetzen:

  • mehrschüssige Pistolen & Revolver (auch Kleinkaliber)
  • Langwaffen wie Einzellader, halbautomatische Büchsen & Flinten, Repetierbüchsen & -flinten

Um die Waffen auch erwerben zu dürfen, ist für jede Waffe einzeln ein Voreintrag in die WBK erforderlich. Die Waffe muss binnen eines Jahres erworben werden, ansonsten verfällt der Voreintrag. Ausnahme: Jäger mit gültigem Jahresjagdschein dürfen mit grüner WBK ihre Jagdwaffen ohne Voreintrag erwerben, müssen diese aber binnen 14 Tagen anmelden und in ihre WBK eintragen lassen.


Die rote Waffenbesitzkarte für Sammler und Waffensachverständige berechtigt zu Erwerb und Besitz von Schusswaffen

  • einer bestimmten Art,
  • eines Sammelgebietes oder
  • von Schusswaffen aller Art.

Ein Voreintrag ist nicht erforderlich, die Waffe ist binnen 14 Tagen anzumelden und in die WBK eintragen zu lassen.


Die Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine und jagdliche Vereinigungen berechtigt diese Institutionen zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Eine verantwortliche Person mit waffenrechtlicher Zuverlässigkeit ist zu benennen, weitere zum Erwerb und Besitz berechtigte Personen dieser Institution können jederzeit ein- und wieder ausgetragen werden.


Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von sog. SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- & Signalwaffen) im öffentlichen Raum, sofern diese Waffen PTB-geprüft sind. Seine Gültigkeit ist auf 3 Jahre begrenzt.


Der große Waffenschein berechtigt zum Führen von scharfen Schusswaffen im öffentlichen Raum. Seine Gültigkeit ist ebenfalls auf 3 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt eine Überprüfung der Aktualität des Bedarfs zum Führen. Sofern gegeben, kann der Waffenschein um weitere 3 Jahre erneuert werden.


Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Reisepass für die darin eingetragenen Schusswaffen innerhalb von EU und Schengen-Staaten. Er berechtigt zur Mitnahme eingetragener Waffen über die Staatsgrenze, jedoch nicht auch zu deren Besitz.


Ein gültiger Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd in ganz Deutschland. Darüber hinaus berechtigt er im Zusammenhang mit Waffen

  • zum Führen von Jagdwaffen im Zusammenhang mit der Jagd
  • zum Erwerb, Leihen & Besitz von Langwaffen & dazugehöriger Munition ohne Mengenbegrenzung oder Überprüfung
  • zum Erwerb und Besitz von bis zu 2 für die Jagd geeigneten Kurzwaffen und zugehöriger Munition ohne Bedürfnisprüfung, sofern nach dem Voreintrag in die WBK ein Jagdschein gelöst wurde

Der Munitionserwerbsschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition und ist 5 Jahre lang gültig, jedoch darf die in diesem Zeitraum erworbene Munition auch nach Ablauf der Gültigkeit noch besessen werden.


Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz berechtigt im Zusammenhang mit Schusswaffen zum ganzjährigen privaten Umgang mit losem Treibladungspulver. Dazu gehört der Erwerb, die Aufbewahrung, die Verwendung, die Vernichtung und Verbringung von

  • Schwarzpulver zum Vorderlader-Schießen
  • Nitrozellulose-Pulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Böllerpulver zum Schießen mit Böllern

Für den Erwerb ist ein Bedürfnis glaubhaft zu machen und eine entsprechende Fachkunde durch Absolvierung eines staatlich anerkannten Lehrgangs nachzuweisen. Außerdem ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

Welche waffenrechtlichen Dokumente gibt es in der SCHWEIZ?

  • Waffenerwerbsschein (WES)
  • Waffentragbewilligung
  • Jagdbewilligung

Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen waffenrechtlichen Dokumenten in der SCHWEIZ?

Der Waffenerwerbsschein (WES) berechtigt zum Erwerb sowie zum Besitz der jeweils darauf eingetragenen Waffen und Munition. Innerhalb von 6 Monaten dürfen pro WES gleichzeitig bis zu 3 Artikel beim selben Veräußerer erworben werden. Eine Verlängerung des WES um 3 Monate ist möglich.


Die Waffentragbewilligung berechtigt zum Führen der darauf eingetragenen Waffen an öffentlichen Orten. Dieser ist für alle Fälle des Bei-sich-Habens von Waffen erforderlich und mitzuführen, die nicht von dieser Bewilligung befreit sind. Das sind konkret:

  • Inhaber einer Jagdbewilligung, Jagdaufseher & Wildhüter in Ausübung ihrer Tätigkeit
  • Teilnehmer an Veranstaltungen, bei denen in Bezug auf historische Ereignisse Waffen getragen werden
  • Teilnehmer an Schießveranstaltungen mit Soft-Air-Waffen auf einem abgesicherten Gelände für das Tragen solcher Waffen
  • ausländische Sicherheitsbeauftragte im Luftverkehr auf dem Gebiet der schweizerischen Flughäfen, sofern die für die Sicherheit im Flugverkehr zuständige ausländische Behörde über eine Rahmenbewilligung nach Artikel 27a WG verfügt
  • Personal ausländischer Grenzschutzbehörden, die zusammen mit dem Personal schweizerischer Grenzschutzbehörden bei operativen Einsätzen an den Außengrenzen des Schengen-Raums in der Schweiz mitwirken

Eine Waffenbesitzkarte als eigenständiges Dokument gibt es in der Schweiz nicht. Das Schweizer Waffengesetz besagt, dass jeder, der eine Waffe rechtmäßig erworben hat, diese auch besitzen darf. Die Abwicklung eines Erwerbs erfolgt vorwiegend über begleitende Dokumente wie Kauverträge, Strafregisterbescheinigungen, Anträge auf Ausnahmebewilligungen, Staatsbürgerschaftsnachweise u. Ä.


Die Jagdbewilligung berechtigt zur Ausübung der Jagd in jenem Kanton, für den sie ausgestellt wurde, jedoch werden diese von anderen Kantonen untereinander oft anerkannt. Gültige Jagdscheine bzw. Jagdkarten aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein werden von einzelnen Kantonen ebenfalls anerkannt.

Schießtraining

Kann ich bei DMS den Waffenführerschein machen?

Nein, aber die DMS Firearms License. Sie dient ebenso als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen und kann der Waffenbehörde bei WBK- oder WP-Antrag vorgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Sportschießen und Verteidigungsschießen?

Im Schießsport gelten für Schützen und Schützinnen einer Disziplin dieselben Bedingungen und Regeln eines fairen Wettkampfes, einschließlich strenger Sicherheitsregeln. Wer dagegen verstößt, wird verwarnt oder disqualifiziert.


Im Verteidigungsschießen geht es um den aktiven Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in einer Notwehrsituation. Hier werden die Schwächen des Kontrahenten ganz bewusst ausgenutzt, um im Überlebenskampf jenen persönlichen Vorteil zu erzielen, der Sie lebend dieser Situation entkommen lässt. Ihre oberste Priorität sollte jedoch auch immer sein, soweit erfolgreich strategisch vorzugehen, dass ein Schusswaffengebrauch aus Notwehr gar nicht erforderlich ist; um juristische Konsequenzen zu vermeiden.

Muss ich Mitglied in einem Schützenverein sein, um an einem Schießtraining teilnehmen zu können?

[Österreichische Rechtsprechung]

Nein, eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für eine Trainingsteilnahme oder den Waffenbesitz, ist langfristig aber vorteilhaft.

Wie kann ich mich auf ein Schießtraining vorbereiten?

Idealerweise haben Sie 1 – 2 Stunden vor dem Termin etwas gegessen und sind weder unterzuckert noch überkoffeiniert.

Vergessen Sie bitte alles, was Sie aus Computerspielen, Filmen, dem Paintball und aus Softairspielen zu wissen glauben.

Vor Beginn des Trainings ist eine Haftungserklärung zu unterzeichnen. Darin finden Sie auch die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen, in die Sie sich gerne im Vorfeld schon einlesen dürfen.

Ich bin/war Zivildiener. Kann ich trotzdem ein Schießtraining absolvieren?

[Österreichische Rechtsprechung]

Ja. Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist das Training auch während der noch aufrechten WBK-Erwerbssperre erlaubt.

Achtung:
Auf nicht behördlich genehmigten Schießstätten (private Schießclubs & Vereine) ist dies nicht gestattet; hier müssen Sie zum Besitz der Waffe, mit der Sie trainieren wollen, berechtigt sein:

  • Ein Training mit Kat. A-Schusswaffen ist dort nur mit WBK + Ausnahmebewilligung für Kat. A gestattet.
  • Ein Training mit Kat. B-Schusswaffen ist dort nur mit WBK gestattet.
  • Ein Training mit Kat. C-Schusswaffen ist dort auch ohne WBK gestattet, sofern kein Waffenverbot* über Sie aufrecht ist.

*Die WBK-Erwerbssperre von Zivildienern aufgrund des freiwilligen Verzichts ist nicht mit einem gerichtlichen Waffenverbot gleichzustellen.

Wie oft soll man trainieren?

Je intensiver Sie sich die Einzelheiten richtig antrainieren (lassen), desto weniger Fehler schleichen sich später unbemerkt ein. Für einen möglichst raschen Lernerfolg empfiehlt sich in den ersten 3 – 6 Monaten ein wöchentlicher Schießstandbesuch á 30 – 60 Minuten, wobei dieser je nach Lerndisposition des Schützen kürzer oder länger ausfallen kann. Idealerweise trainieren Sie anfangs unter Aufsicht eines Schießtrainers.

Brauche ich für das Schießtraining mit DMS eine eigene Waffe oder eine Waffenbesitzkarte?

Nein. Auf behördlich genehmigten Schießanlagen ist das Schießtraining auch ohne eigene WBK möglich, sofern kein Waffenverbot über Sie aufrecht ist und der Schießstandbetreiber dem zustimmt. Sollten Sie noch keine eigene Waffe erworben haben, stellt DMS Leihwaffen und Munition zur Verfügung.

Mit welchen Schusswaffen darf man an einem DMS-Schießtraining teilnehmen?

Ein Schießtraining mit DMS ist, solange keine explizite Sondergenehmigung vorliegt, mit allen zivil zugelassenen Schusswaffen und Munitionsarten möglich, die

  • hinsichtlich zu erwartender Rückstoßstärke & Energie keine unverhältnismäßig große Gefährdung für andere Anwesende darstellen,
  • in den gängigen internationalen Schießsportdisziplinen zur Anwendung kommen,
  • schussfähig und hinsichtlich ihres Allgemeinzustandes unbedenklich sind (DMS haftet ausschließlich für die eigenen zur Verfügung gestellten Leihwaffen)
  • einen gültigen Beschuss aufweisen (CIP-Stempel)
  • vom jeweiligen Schießstandbetreiber auf seiner Schießanlage im jeweiligen Kaliber zugelassen sind

Wie viele Personen dürfen an einem Schießtraining gleichzeitig teilnehmen?

Die meisten Schießstandbetreiber gestatten die Anwesenheit von 1 Trainer + 2 Teilnehmenden in einer Box. Einzige Ausnahme unter den von DMS frequentierten Schießstätten ist derzeit das Schießzentrum Innviertel. Hier sind Gruppentrainings mit bis zu 8 Personen in einem Schießabteil mit 4 einzelnen Boxen möglich.

Mein Kind ist minderjährig. Kann es trotzdem ein Schießtraining absolvieren?

Ja. Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist das Training mit Minderjährigen erlaubt, sofern der Schießstandbetreiber dem zustimmt. DMS setzt voraus, dass ein gesetzlicher Vertreter im Training anwesend ist oder selbst daran teilnimmt.

Wie buche ich ein Schießtraining?

Einzeltrainings und Individualpakete buchen Sie bitte hier.
Alle übrigen Kombikurse und Pakete buchen Sie bitte hier.

Sobald Sie einmal an einem Training oder einem Kurs mit DMS teilgenommen haben, können weitere Buchungen auch via Messengerdienst oder SMS vorgenommen werden.

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