FAQ RUND UMS SCHIEßEN
Um in Österreich dem Schießtraining nachgehen zu können, benötigst du nicht zwingend gleich eine eigene Waffenbesitzkarte. Auch über einen längeren Zeitraum kannst du dich durch unterschiedliche Modelle testen, ehe du deine erste eigene genehmigungspflichtige Schusswaffe erwirbst. Für das selbstständige Schießen ohne Standaufsicht oder Schießtrainer setzt zwar meist der Schießstand eine eigene WBK bzw. einen Zweitschützen mit Waffenbesitzkarte vor – nicht aber das Waffengesetz↗.
Der Umgang mit Schusswaffen gestaltet sich in Österreich noch vergleichsweise liberal. Einmal in die Thematik eingearbeitet, bleibst du – mit ein wenig ernsthaftem Interesse am Sport – beinahe von selbst stets auf dem Laufenden. Wenn du dich aber zum ersten Mal dem Thema Schießen zuwendest, ist die eine der ersten Fragen, die du dir stellst, wohl:
„Wie und wann fange ich wo am besten mit dem Schießen an?“
Eine pauschale Antwort gibt es darauf leider nicht. So mancher tut sich mit Praxis am Schießstand und einem Schnupperschießen leichter. Bist du eher unsicher, kann eine theoretische
Einweisung in das Verhalten am Schießstand bereits eine gute Vorbereitung sein, ehe du dich an das erste Schießtraining wagst. Ob du ein praktischer, visueller oder auditiver Lerntyp bist,
weißt du selbst am besten. Eines sei dir jedoch versichert: Das Schnupperschießen von DMS Shooting gestaltet sich in der Praxis so,
dass du dich ohne jegliche Vorerfahrung an dein erstes Schießtraining wagen kannst.
Die häufigsten Fragen, die in den ersten Schießtrainings oder davor auf Schießtrainer zukommen, habe ich unten für dich zusammengefasst.
Waffenrechtliche Dokumente
Welche waffenrechtlichen Dokumente gibt es in ÖSTERREICH?
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- Waffenpass (WP)
- Europäischer Feuerwaffenpass (EU-FWP)
- Jagdkarte (JK)
Waffenführerschein (WaffFS)*
Anm.:
Der Waffenführerschein ist kein waffenrechtliches Dokument, genießt aber einen ähnlichen Status. Er verleiht keine Berechtigungen (Sie dürfen damit keine Waffen erwerben, besitzen oder gar führen) und fungiert lediglich – neben vielen anderen Möglichkeiten – als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen. Das Dokument gilt standardmäßig zeitlich unbegrenzt – bei Drittstaatsangehörigen kann die WBK mit einer zeitlichen Befristung von zunächst 1 Jahr, nach Verlängerung von 3 Jahren versehen sein.
Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen waffenrechtlichen Dokumenten in ÖSTERREICH?
Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zu Erwerb, Besitz und Einfuhr (aber nicht zur Ausfuhr) genehmigungspflichtiger Schusswaffen sowie zu Erwerb und Besitz (aber nicht zur Ein- oder Ausfuhr) von Munition für Faustfeuerwaffen. Bei WBK-Antrag bedarf es einer Rechtfertigung.
Der Waffenpass (WP) umfasst den Berechtigungsumfang der WBK + das öffentliche Führen von bis zu 2 Schusswaffen. Bei WP-Antrag ist ein konkreter Bedarf anzuführen, eine bloße Rechtfertigung reicht nicht aus. Das Dokument gilt zeitlich unbegrenzt, wandelt sich jedoch zu einer WBK, sobald der Bedarf des Führens wegfällt.
Der Europäische Feuerwaffenpass (EU-FWP) berechtigt zur Mit- und Wieder-mit-zurück-Nahme der darin eingetragenen Schusswaffen und Munition in andere Mitgliedsstaaten der EU oder Schengenstaaten. Er berechtigt aber nicht zu Waffenerwerb oder Waffenbesitz und kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits mind. 1 Schusswaffe rechtmäßig besitzt.
Eine gültige Jagdkarte (JK) ist zwar kein waffenrechtliches, sondern ein jagdrechtliches Dokument, erweitert aber den persönlichen Berechtigungsumfang des Inhabers. Sie berechtigt zur Ausübung der Jagd in jenem Bundesland, für das sie ausgestellt wurde. Darüber hinaus berechtigt sie
- zum Führen von Kat. C-Schusswaffen bei Ausübung der Jagd (keine WBK erforderlich), wenn diese Jagdwaffen sind und
- zum Führen von Kat. B-Schusswaffen bei Ausübung der Jagd (WBK reicht; kein WP erforderlich)
Der Waffenführerschein (WaffFS) ist eine mögliche Variante (!) des Nachweises über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen. Ein solcher Nachweis verleiht keine Berechtigungen, ist aber Grundvoraussetzung für die Beantragung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass. Der Waffenführerschein wird von Sportschützenvereinen oder befugten Gewerbetreibenden ausgestellt, nachdem Sie eine Schulung absolviert haben. Es gibt jedoch auch andere Wege, diesen Nachweis zu erbringen, zB die DMS Firearms License oder das nachgewiesene regelmäßige Schießtraining.
Schießtraining in Österreich
Kann ich bei DMS den Waffenführerschein machen?
Nein, aber die DMS Firearms License. Sie dient ebenso als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen und kann der Waffenbehörde bei WBK- oder WP-Antrag vorgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sportschießen und Verteidigungsschießen?
Im Schießsport gelten für Schützen und Schützinnen einer Disziplin dieselben Bedingungen und Regeln eines fairen Wettkampfes, einschließlich strenger Sicherheitsregeln. Wer dagegen verstößt, wird verwarnt oder disqualifiziert.
Das Verteidigungsschießen behandelt den aktiven Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in einer Notwehrsituation. Die Schwächen des Kontrahenten werden ganz bewusst ausgenutzt, um im Überlebenskampf jenen persönlichen Vorteil zu erzielen, der Sie lebend dieser Situation entkommen lässt.
Anm.:
Oberste Priorität ist immer, soweit erfolgreich strategisch vorzugehen, dass ein Schusswaffengebrauch aus Notwehr gar nicht erst erforderlich ist; um juristische Konsequenzen für sich selbst als Notwehrenden zu vermeiden. Notwehr endet nicht mit der Schussabgabe – sondern mit dem Urteil durch einen Richter, der bei dem Vorfall nicht anwesend war.
Muss ich Mitglied in einem Schützenverein sein, um an einem Schießtraining teilnehmen zu können?
Nein, eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für eine Trainingsteilnahme oder den Waffenbesitz, langfristig ist sie aber vorteilhaft, um den juristischen Status des Sportschützen nachweisen zu können.
Wie kann ich mich auf ein Schießtraining vorbereiten?
Idealerweise haben Sie 1 – 2 Stunden vor dem Termin etwas gegessen und sind weder unterzuckert noch überkoffeiniert.
Vergessen Sie bitte alles, was Sie aus Computerspielen, Filmen, dem Paintball und aus Softairspielen zu wissen glauben.
Vor Beginn des ersten DMS-Trainings ist eine Haftungserklärung zu unterzeichnen. Darin finden Sie auch die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen, in die Sie sich gerne im Vorfeld schon einlesen dürfen.
Ich bin/war Zivildiener. Kann ich trotzdem ein Schießtraining absolvieren?
Ja. Auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist das Training auch während der noch aufrechten WBK-Erwerbssperre für Zivildiener erlaubt.
Achtung:
Auf nicht behördlich genehmigten Schießstätten (private Schießclubs & Vereine) ist dies nicht gestattet; hier müssen Sie zum Besitz der jeweiligen Waffe, mit der Sie trainieren wollen, berechtigt sein:
- Ein Training mit Kat. A-Schusswaffen ist dort nur mit eigener Waffenbesitzkarte + Ausnahmebewilligung für Kat. A gestattet.
- Ein Training mit Kat. B-Schusswaffen ist dort nur mit eigener Waffenbesitzkarte gestattet.
- Ein Training mit Kat. C-Schusswaffen ist dort ohne Waffenbesitzkarte gestattet, sofern kein gerichtliches Waffenverbot über Sie aufrecht ist, da Sie für den Besitz einer solchen generell keine WBK benötigen.
Anm.:
Die WBK-Erwerbssperre von Zivildienern aufgrund des freiwilligen Verzichts ist dem gerichtlichen Waffenverbot nicht gleichzustellen.
Wie oft soll man trainieren?
Für einen möglichst raschen Lernerfolg und einer grundlegenden (Selbst)Sicherheit in der Waffenhandhabung empfiehlt sich in den ersten 3 – 6 Monaten ein wöchentliches Schießtraining á 30 – 60 Minuten. Je nach Konzentrationsvermögen und Ausdauer des Schützen kann dieses Training kürzer oder länger ausfallen. Idealerweise trainieren Sie anfangs unter Aufsicht eines Schießtrainers, damit Sie sich nicht unbemerkt lebensgefährliche Fehler antrainieren.
Brauche ich für das Schießtraining mit DMS eine eigene Waffe oder eine Waffenbesitzkarte?
Nein. Auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist das Schießtraining auch ohne eigene Waffenbesitzkarte möglich, sofern kein Waffenverbot über Sie aufrecht ist und der Schießstandbetreiber dem zustimmt. Sollten Sie noch keine eigene Waffe erworben haben, stellt DMS Leihwaffen und Munition zur Verfügung.
Mit welchen Schusswaffen darf man an einem DMS-Schießtraining teilnehmen?
Ein Schießtraining mit DMS ist, solange keine explizite Sondergenehmigung vorliegt, mit allen zivil zugelassenen Schusswaffen und Munitionsarten möglich, die
- hinsichtlich zu erwartender Rückstoßstärke & Energie keine unverhältnismäßig große Gefährdung für andere Anwesende darstellen,
- in den gängigen internationalen Schießsportdisziplinen zur Anwendung kommen können,
- schussfähig und hinsichtlich ihres Allgemeinzustandes unbedenklich sind (DMS haftet ausschließlich für die eigenen zur Verfügung gestellten Leihwaffen)
- einen gültigen Beschuss sowie einen CIP-Stempel aufweisen
- vom jeweiligen Schießstandbetreiber auf seiner Schießanlage im jeweiligen Kaliber zugelassen sind
Welche Leihwaffen gibt es bei DMS?
Wie buche ich ein Schießtraining mit der mobilen Schießtrainerin?
Derzeit stehen zur Verfügung:
- PISTOLE: Ruger Mark IV Target (.22 lr) // Pistole
- PISTOLE: Glock 17 Gen 5 (9×19 mm) // Pistole
- PISTOLE: Taurus PT 1911 (.45 ACP) // Pistole
- REVOLVER: Smith & Wesson 686 (.357 Magnum) // Revolver
- GEWEHR: Schmeisser AR15/M4 Dynamic (.223 Remington)
Anm.:
Der Bestand an Leihwaffen kann variieren.
Wie viele Personen dürfen an einem Schießtraining gleichzeitig teilnehmen?
Die meisten Schießstandbetreiber gestatten die Anwesenheit von 1 Trainer + 1-2 Teilnehmenden in einer Box. Einzige Ausnahme unter den von DMS frequentierten Schießstätten ist derzeit das Schießzentrum Innviertel. Hier sind Gruppentrainings mit bis zu 8 Personen in einem Schießabteil mit 4 einzelnen Bahnen gestattet.
Mein Sohn/Meine Tochter ist minderjährig. Kann er/sie trotzdem ein Schießtraining absolvieren?
Was ist im Preis für ein DMS Schießtraining inbegriffen?
Solange nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, sind standardmäßig inkludiert:
- Leihwaffen & Munition
- Zielscheiben
- Schutzausrüstung (Gehörschutz, Schutzbrille)
- An- & Abfahrt (sofern Hin- & Rückweg zum Schießstand an 1 Tag zu bewältigen sind)
Kann ich auch selbst einen Schießstand für ein Schießtraining mit DMS reservieren?
Reservierungen eines Schießstandes werden aus organisatorischen Gründen immer von DMS vorgenommen. Zudem erlaubt nicht jeder Schießstandbetreiber die Abhaltung von Schießtrainings durch externe Schießtrainer – dies ist individuell mit jedem Betreiber abzuklären und meist mit einem Kennenlernen vorab verbunden.
Wie lange im Voraus muss ich ein Schießtraining mit DMS buchen?
Empfohlen wird ausdrücklich eine Vorlaufzeit von 3 Wochen, um
- gute Chancen auf einen freien Schießstand zu haben (bei kurzfristigen Terminanfragen sind diese mitunter ausgebucht) und
- Ihnen Ihr gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumen zu können.
Anm.:
Kurzfristigere Reservierungen sind grundsätzlich möglich. Falls Sie den Termin aber doch stornieren müssen, entstehen beim Schießstandbetreiber sowie bei DMS mitunter Ersatzansprüche, zB falls die Schießtrainerin bereits den Anreiseweg angetreten hat oder bereits am Schießstand eingetroffen ist, oder die Bahn so kurzfristig keinem anderen Schützen zur Verfügung gestellt werden kann). Bei einer Terminreservierung 3 Wochen im Voraus entstehen Ihnen keine unnötigen Kosten, selbst wenn Sie am letzten Tag innerhalb der Frist stornieren – es bleibt ausreichend Zeit für die Reservierung durch einen anderen Schützen bleibt.
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Bestehen noch Unklarheiten oder war deine Frage nicht dabei? Dann schieß los – einfach eine kurze E-Mail an office@dms-shooting.at schicken.
Gerne beantworte ich deine Fragen rund ums Schießen; auch bei sehr individuellen Trainingswünschen bin ich an der bestmöglichen Lösung orientiert.
Lediglich Rechtsberatungen dürfen aus unternehmensrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Dafür aber Rechtskunde-Schulungen. 😉