HAFTUNG
Aufgrund deiner Geschäfts- und Deliktsfähigkeit ist das Thema Haftung auch für dich als Trainingsteilnehmer von Relevanz.
Waffenrechtliche Verlässlichkeit
Die Basis der Haftungsangelegenheiten im Zuge eines Schießtrainings bildet bereits das österreichische Waffengesetz. Im Abschnitt der waffenrechtlichen Verlässlichkeit, dem § 8 WaffG↗ ist konkret festgelegt, welcher Mensch wann als waffenrechtlich verlässlich gilt. Und auch, unter welchen Umständen diese Verlässlichkeit nicht gegeben ist. Bist du nicht waffenrechtlich verlässlich, darf dir keine verlässliche Person eine Waffe übergeben. Auch nicht temporär. Auch ich als selbstständige Schießtrainerin darf Schusswaffen niemandem geben, die nicht verlässlich oder – basierend auf den gegenwärtigen örtlichen und persönlichen Umständen – zu ihrem Besitz nicht berechtigt sind.
Die Haftungserklärung fasst zusammen, wer zur Teilnahme an einem DMS-Training berechtigt ist, wann ein Training verweigert oder abgebrochen wird und beinhaltet ⇨ Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen. Mit ihrer Unterzeichnung bestätigst du, dass du zum Zeitpunkt des Trainings verlässlich bist und sachgemäß mit Schusswaffen umgehen wirst. Das heißt, dass du den Anweisungen der Schießtrainerin Folge leisten, die Sicherheitsregeln einhalten und niemanden mit Ihrer Schusswaffe gefährden wirst. Bei unwahren Angaben in der Haftungserklärung bin ich berechtigt, das Training zu verweigern, abzubrechen und im Anlassfall (zB bei grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Gefährdung anderer anwesender Personen) rechtliche Schritte einzuleiten.